Fraglich ist hierbei, was der Hausarzt unter "überwachtem Rahmen" genau gemeint hat. Wohl ist eine Wohnform zu befürworten, die einer Person möglichst grosse Freiheit und Eigenverantwortung belässt. Die vorliegende Wohnform schliesst jedoch sowohl eine persönliche Überwachung als auch eine kollektiv ausgeübte Aufsicht, wie dies beispielsweise in einem Alters- oder Pflegeheim oder einer auf Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisierten Einrichtung bzw. Wohnform der Fall ist, aus. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob es nicht besser geeignete bzw. spezialisierte Wohnformen für psychisch kranke Menschen und/oder Menschen mit Schizophrenie gibt, die für die Rekurrentin