Während dieser Zeit habe sie aufgrund ihrer Krankheit bzw. Behinderung mehrere stationäre Aufenthalte in den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD) gehabt. Im Anschluss an den letzten stationären Aufenthalt in den UPD hätten die Ärzte befunden, dass eine Rückkehr in die eigene Wohnung für sie aus medizinischer Sicht ausgeschlossen sei. Als vorderhand noch niederschwellige Lösung habe sich der Umzug in die Seniorenresidenz D.________ angeboten. Dies, weil diese nicht bloss Zimmer bzw. Kleinwohnungen, sondern auch eine behütende Umgebung mit einer Pflegeabteilung im Haus anbieten würde.