Hierzu hat ihr Hausarzt ausgeführt (vgl. Schreiben vom 16.5.2017 und ärztliches Zeugnis vom 19.8.2017 [S. 1] von Dr. med. F.________; Beilagen 5 und 6 zum Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 11.9.2017), dass die Rekurrentin seit rund 45 Jahren an einer chronischen Schizophrenie leide und vor dem Umzug in die Seniorenresidenz selbstständig in einer eigenen Wohnung gewohnt habe. Während dieser Zeit habe sie aufgrund ihrer Krankheit bzw. Behinderung mehrere stationäre Aufenthalte in den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD) gehabt.