Auch würde bei einer Überführung in eine Pflegeabteilung ein höheres Pflegegeld in Rechnung gestellt. Aufgrund der eingereichten Akten sei für die Steuerverwaltung nicht ersichtlich, ob nebst dem Pensionspreis von CHF 55'200.-- noch weitere Kosten bezüglich Pflege oder Betreuung in Rechnung gestellt worden seien. Somit handle es sich beim Pensionspreis nicht um behinderungsbedingte Kosten, sondern vielmehr um nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. -3- D. Der Vertreter hat Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen, wovon er mit Eingabe vom 26. Oktober 2017 Gebrauch gemacht hat.