Seit dem 15. Mai 2015 wohnt die heute 78-jährige Rekurrentin in einer 2.5-Zimmerwohnung der Seniorenresidenz D.________ in C.________. In der Steuererklärung pro 2016 machte sie selbstgetragene behinderungsbedingte Kosten von CHF 55'200.-- abzüglich einer Pauschale für Lebenshaltungskosten von CHF 20'000.--, ausmachend insgesamt CHF 35'200.--, geltend. Mit definitiver Veranlagungsverfügung vom 22. Mai 2017 wurde die Rekurrentin von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung) für das Steuerjahr 2016 auf ein steuerbares Einkommen bei den kantonalen Steuern von CHF 57'400.-- und ein solches bei der direkten Bundessteuer von CHF 57'200.-- veranlagt. Das steuerbare