Die im Kanton Zürich vorgenommene interkantonale Steuerausscheidung sowie die daraus resultierenden Steuerfaktoren sind für den Kanton Bern nicht bindend. Am Rande sei bemerkt, dass aus der Zustimmungserklärung vom 8. Juli 2016 ein steuerbares Einkommen von CHF 119'300.-- anstelle von CHF Null hervorgeht. Damit ist der Rekurs vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.