5. Festzuhalten ist, dass soweit der Rekurrent geltend macht, dass er im Vorjahr lediglich Steuern von CHF 18'469.-- bezahlen musste, wovon CHF 8'406.-- auf den Kanton Bern entfallen seien (Schreiben des Rekurrenten vom 9.10.2017), er verkennt, dass die kantonalen Steuern pro 2012 CHF 14'525.60 betragen haben (pag. 67). Der im Gegensatz zu den Vorjahren erhöhte Steuerbetrag beruht darauf, dass sich der Anteil des Rekurrenten an der Erbengemeinschaft B.________ per 2012 von 1/5 auf 1/4 erhöht hat und der Rekurrent ab dem Steuerjahr 2012 neu auch an der Erbengemeinschaft C.________ zu 1/4 beteiligt ist (pag. 33, 42, 78, 87 und 95).