__ weiteren Autoeinstellhallenplätze in die Bemessung miteinbezogen, ergibt dies einen zusätzlichen Betrag von CHF 21'880.-- (________), was umgerechnet auf den Rekurrenten CHF 5'470.-- entspricht (1/4 von CHF 21'880.--). Die unterschiedliche – wenn auch nur geringfügig abweichende – Quote der Aktiven (76.84 % aus Sicht des Kantons Bern bzw. 76.97 % aus Sicht des Kantons Zürich) ist folglich darauf zurückzuführen, dass der Kanton Zürich fälschlicherweise von zu tiefen Liegenschaftswerten ausgegangen ist.