3.2.2.1 Wie ausgeführt, werden die Einkünfte mit den entsprechenden Gewinnungskosten in der Regel objektmässig auf die beteiligten Kantone verteilt. So sind Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen objektmässig dem Kanton zuzuweisen, welcher auch die Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert. Dasselbe gilt für die Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a). Da die Sozialabzüge nicht in einem besonderen Zusammenhang mit bestimmten Einkünften stehen, sind sie auf die beteiligten Kantone zu verlegen.