3.2 Die Verteilung des Gesamteinkommens und -vermögens erfolgt nach den vom Bundesgericht in seiner Rechtsprechung zum interkantonalen Doppelbesteuerungsverbot aufgestellten Zuteilungsnormen und Ausscheidungsregeln (Peter Mäusli-Allenspach, a.a.O., N. 1 in § 22). Der Ablauf der Steuerausscheidung kann folgendermassen zusammengefasst werden: In einem ersten Schritt wird das Vermögen ausgeschieden, indem die Aktiven in der Regel objektmässig und die Passiven in der Regel proportional nach Lage der Aktiven auf die beteiligten Kantone verteilt werden. In einem zweiten Schritt wird das Einkommen ausgeschieden.