2017, N. 28 zu Art. 174 DBG, wobei das StG und das zum Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer [DBG; SR 642.11] analoge Bestimmungen enthalten und daher die Rechtsprechung und Literatur zum DBG analog beigezogen werden kann). Aus der Begründung des Rekurrenten geht sinngemäss hervor, dass er mit der seitens des Kantons Bern vorgenommenen interkantonalen Steuerausscheidung nicht einverstanden ist und die Korrektur der Steuerfaktoren beantragt. Auf die insofern form- und fristgerecht eingereichte Eingabe ist deshalb einzutreten.