Daraus sei ersichtlich, dass das steuerbare Einkommen mit CHF Null veranlagt worden sei. Weiter bringt er vor, dass der Kanton Bern nur die Liegenschaftsfaktoren zum Satz des Gesamtvermögens und -einkommens zu besteuern habe. Es könne nicht sein, dass er im Jahr 2013 Steuern von insgesamt CHF 30'363.-- bezahlen müsse, wovon CHF 17'652.-- auf den Kanton Bern entfallen würden. In den Vorjahren seien die Steuern jeweils tiefer ausgefallen. G. Am 30. Oktober 2017 hat der Rekurrent die Unterlagen zur Behandlung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht.