E. Am 11. September 2017 hat die Vizepräsidentin der Steuerrekurskommission den Rekurrenten aufgefordert, die Eingabe zu verbessern und insbesondere einen klaren Antrag mit einer umfassenden Begründung einzureichen. So gehe aus der Eingabe vom 8. September 2017 nicht eindeutig hervor, was er anbegehre. Die von ihm im Rekurs vorgerbachten Erklärungen seien sodann für die Steuerrekurskommission nicht verständlich bzw. nachvollziehbar. Weiter ist der Rekurrent im Zusammenhang mit dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zur Einreichung von Unterlagen aufgefordert worden.