1. Der Rekurs wird gutgeheissen und der Entscheid vom 21. August 2017 bezüglich Erlass der kantonalen Steuern pro 2015 aufgehoben. Die geschuldeten kantonalen Steuern von CHF 4'549.05 zuzüglich Verzugszinsen werden erlassen. 2. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Entscheid vom 21. August 2017 bezüglich Erlass der direkten Bundessteuer pro 2015 aufgehoben. Die geschuldete direkte Bundessteuer von CHF 1'003.50 zuzüglich Verzugszinsen wird erlassen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.