6.2 Der Rekurrent ist 55 Jahre alt, hat einen Doktortitel und war bis am 28. Februar 2014 Dozent an der C.________. Somit ist er seit vier Jahren arbeitslos. Seit rund 19 Monaten wird er zudem von der Sozialhilfe unterstützt. Unter diesen Umständen können die Zahlungsschwierigkeiten nicht als bloss vorübergehend qualifiziert werden. Somit sind der Rekurs und die Beschwerde gutzuheissen und die Steuerforderungen von CHF 4'549.05 (kantonale Steuern) und CHF 1'003.50 (direkte Bundessteuer) sowie die entsprechenden Verzugszinsen zu erlassen.