5.3 Wie unter Bst. A ausgeführt, erhielt der Rekurrent am 21. November 2016 von der Steuerverwaltung eine Rückzahlung von CHF 8'217.--. Zu diesem Zeitpunkt war der Rekurrent bereits ausgesteuert und wurde von der Sozialhilfe unterstützt. Mit vordatierter definitiver Veranlagung beziehungsweise Schlussabrechnung vom 22. Mai 2017 wurden dem Rekurrenten schliesslich wieder CHF 4'549.05 (kantonale Steuern) und CHF 1'003.50 (direkte Bundessteuer) in Rechnung gestellt. Diese Beträge sind gemäss Art.