Dabei übersieht die Steuerverwaltung jedoch, dass der Rekurrent die entsprechenden Steuern in diesem Jahr bezahlt hat. So hat er die erste Rate von CHF 8'620.-- am 16. Juni 2015 und die zweite Rate von CHF 6'460.-- am 20. August 2015 beglichen (pag. 6 und 33). Insgesamt bezahlte er im Jahr 2015 an die Steuern pro 2015 einen Betrag von CHF 15'080.--. Verfügt wurden mit der definitiven Veranlagung pro 2015 Steuern von insgesamt CHF 12'920.60 (kantonale -7- Steuern: CHF 11'598.90; pag. 7, direkte Bundessteuer: CHF 1'321.70; pag. 5). Der Rekurrent bezahlte im Jahr 2015 also rund CHF 2'000.-- mehr, als schliesslich verfügt worden ist.