4. Der Rekurrent hat eine Bestätigung des Sozialdienstes der Gemeinde B.________ vom 26. September 2017 eingereicht, aus welcher hervor geht, dass er seit dem August 2016 von diesem unterstützt wird. Weiter ergibt sich aus der Verfügung des Sozialdienstes vom selben Datum, dass der Rekurrent über keine Einnahmen verfügt und der Sozialdienst dem Rekurrenten Ausgaben von insgesamt CHF 2'377.35 bezahlt (Grundbedarf: CHF 977.--, Wohnkosten: CHF 1'020.--, "Zulagen / EFB": CHF 100.-- und Med. Grundversorgung: CHF 280.35; aus der Verfügung vom 17.3.2017 [pag. 12] ergeben sich dieselben Zahlen). An dieser Situation hat sich bis jetzt nichts geändert (vgl. Bst. G).