G. Dazu hat der Rekurrent mit Schreiben vom 5. November 2017 Stellung genommen. Er führt aus, dass sich an seiner Situation nichts verändert habe. Obwohl er als sehr gut qualifiziert gelte, erweise sich seine Arbeitssuche als hoffnungslos. Zudem habe er die Steuerschuld beglichen, die Steuerverwaltung habe aber einen Teil davon wieder zurückerstattet. Dieses Geld habe er für seinen Lebensunterhalt gebraucht. Es könne von ihm nicht erwartet werden, dass er zurückerstattete Gelder aufbewahre, weil die Steuerverwaltung diese allenfalls wieder zurückfordern könnte. H. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen.