Dezember 2015. Denn seine finanzielle Lage habe sich ab Februar 2016 massiv verschlechtert. Seine Anstellung an der C.________ sei per 28. Februar 2014 gekündigt worden und Leistungen von der Arbeitslosenversicherung habe er bis am 9. Februar 2016 beziehen können. Danach habe er bis am 31. Juli 2016 von seinen Ersparnissen gelebt. Schliesslich habe er sich beim Sozialdienst der Stadt Bern angemeldet. Per Banküberweisung am 11. Januar 2016 habe -2- er zudem seine Mutter mit EUR 3'000.-- (CHF 3'295.20; weitere EUR 3'000.-- in bar) und seinen Sohn mit EUR 6'000.-- unterstützt sowie CHF 6'768.-- in die 3. Säule einbezahlt.