C. Gegen diese Entscheide hat der Rekurrent mit Schreiben vom 2. September 2017 Rekurs und sinngemäss Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Erlass der hiervor erwähnten Steuerausstände beantragt. Er begründet seinen Antrag damit, dass er die Steuern auf Grund seiner finanziellen Situation nicht bezahlen könne. Zudem habe er nicht davon ausgehen können, dass er die zurückerhaltenen Steuern wieder zurückzahlen müsse. Die zurückerhaltenen Beträge seien zum Zeitpunkt der Steuerforderung längst ausgegeben gewesen. Dies gelte auch für das Vermögen per 31. Dezember 2015.