6 und 33). An die direkte Bundessteuer bezahlte der Rekurrent am 2. März 2016 einen Betrag von CHF 318.20 (pag. 4). Mit vordatierter Schlussabrechnung vom 22. Mai 2017 wurde dem Rekurrenten somit bez. den kantonalen Steuern – abzüglich eines Vergütungszinses von CHF 186.85 – CHF 4'549.05 (pag. 6) und bez. der direkten Bundessteuer CHF 1'003.50 (pag. 4) in Rechnung gestellt. Die definitive Veranlagung pro 2015 ist in Rechtskraft erwachsen. Zuzüglich Verzugszins bis am 21. August 2017 beliefen sich die Steuerforderungen auf insgesamt CHF 4'571.80 (kantonale Steuern; pag. 22) und CHF 1'003.50 (direkte Bundessteuer; pag. 20).