4.3.3 Ferner sind die von der Steuerverwaltung berücksichtigten Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung im Zusammenhang mit seiner Lehrertätigkeit in der Höhe von CHF 1'185.-- (79 Arbeitstage à CHF 15.--) zu streichen. Dies, weil es sich vorliegend um ein Vollzeitstudium handelte und sich der Rekurrent grösstenteils am Universitätsstandort aufhielt und die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung daher auch studienbedingt waren. Aus den eingereichten Veranstaltungsplänen (Frühlings- und Herbstsemester 2015) des Instituts für C.