- 10 - die Teilzeiterwerbstätigkeiten gegenüber dem Vollzeitstudium von untergeordneter Bedeutung (weniger als 50 Prozent) waren. Der Rekurrent war als Werkstudent in erster Linie aufgrund seines Vollzeitstudiums in der Stadt Bern anwesend und hatte zur Finanzierung seines Studiums Teilzeiterwerbstätigkeiten ausgewählt, die örtlich möglichst nahe am Universitätsstandort und Umgebung lagen. Der Rekurrent führt denn auch selber aus, dass kurze Wege für das "Gelingen" entscheidend waren (vgl. Schreiben des Rekurrenten vom 31.10.2017, S. 3).