B.________ nach Bern bzw. F.________ mit den öffentlichen Verkehrsmitteln täglich zurückzulegen (vgl. E. 3.3 hiervor). Der Weg des Rekurrenten wäre mit einmaligem bzw. zweimaligem Umsteigen nicht besonders anstrengend und der Zeitaufwand (inkl. Fussweg) wäre hier bloss rund 41 Minuten bis knapp über eine Stunde pro Weg, was auch als zumutbar anzusehen ist. Auch gibt es vorliegend keine Anzeichen und wird seitens des Rekurrenten auch nicht vorgebracht, dass der Zeitpunkt von Arbeitsbeginn und -ende der Teilzeitarbeiten eine tägliche Rückkehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar machen könnte.