Steuerdossier, pag. 10), ausmachend einen Stundenlohn von rund CHF 13.75, darauf hindeuten, dass der Lohn bei dieser sportlichen Tätigkeit nicht im Vordergrund stand und vom Rekurrenten in erster Linie als Hobby ausgeübt wurde. Andererseits unterrichtete er als Aushilfslehrer mit einem 10-Prozent-Pensum von drei Lektionen pro Woche (1. Semester 2015) bzw. einem 20-Prozent-Pensum von sechs Lektionen pro Woche (2. Semester 2015) an jeweils zwei Tagen pro Woche am E.________ in F.________ (vgl. Arbeitsbestätigung des E.________ vom 18.1.2017; Steuerdossier, pag.