2. Vorliegend ist zu prüfen, ob die Steuerverwaltung dem Rekurrenten zu Recht den Abzug betreffend die Berufskosten für auswärtigen Wochenaufenthalt pro 2015 im Umfang von CHF 20'274.-- (Fahrkosten für Rückkehr an Wohnort von CHF 1'274.--, Kosten für Verpflegung von CHF 6'400.-- und Kosten für Unterkunft von CHF 12'600.--) gestrichen hat.