___ tätig und unterrichtete als Aushilfslehrer mit einem 10-Prozent-Pensum (1. Semester 2015) bzw. einem 20-Prozent-Pensum (2. Semester 2015) an jeweils zwei Tagen pro Woche am E.________ in F.________. Aus diesen zwei Teilzeitanstellungen resultierte im Jahr 2015 ein Nettoeinkommen von insgesamt CHF 25'842.--. Per 1. Februar 2015 bezog er eine eigene 1-Zimmerwohnung in Bern, von wo aus er im Jahr 2015 unter der Woche täglich zu den verschiedenen Tätigkeiten fuhr.