In seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2018 zur drohenden reformatio in peius führt der Rekurrent erstmalig aus, dass die ihm im Jahr 2010 zu viel ausbezahlten Arbeitslosentaggelder für die Monate August 2010 bis November 2010 von insgesamt CHF 5'478.90 (vgl. Beilagen 1 und 2 zur Stellungnahme vom 16.10.2018) im Jahr 2012 von der Arbeitslosenkasse des Kantons Bern zurückgefordert worden sind. Ist diese Rückforderung bei der Veranlagung pro 2012 nicht berücksichtigt worden, ist das entsprechende Einkommen um diesen Betrag zu reduzieren. Da die Akten ohnehin zurückgewiesen werden, wird dies von der Steuerverwaltung zu prüfen sein.