Dies und die Tatsache, dass die Beanstandungen des Rekurrenten sich als grösstenteils unbegründet erweisen, führen zur Abweisung der Rekurse und Beschwerden pro 2009 bis 2014, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Akten werden zur Neufestsetzung der steuerbaren Einkommen und Vermögen pro 2009 bis 2014 im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen.