Die Vergabungen im Steuerjahr 2009 sind zu Recht nicht berücksichtigt worden und die in den Jahren 2010 bis 2014 berücksichtigten unbelegten Vergabungen sind zu streichen. Schliesslich wird die Steuerverwaltung den Abzug für tiefe Einkommen und den Abzug für Krankheitskosten (Berechnung des Selbstbehalts von 5 % des Reineinkommens) neu zu berechnen haben.