10. Zusammenfassend gelangt die Steuerrekurskommission zum Schluss, dass keine Mehrkosten für den auswärtigen Wochenaufenthalt in den Steuerjahren 2011 bis 2014 zu gewähren sind. Die Fahrkosten in den Jahren 2009 und 2010 sind auf CHF 495.-- (2009) bzw. CHF 1'386.-- (2010) zu reduzieren. Die Fahrkosten in den Steuerjahren 2011 bis 2014 sind auf CHF 6'100.-- zu kürzen, die nicht entschädigten Fahrkosten in den Steuerjahren 2011 bis 2014 in der Höhe von jeweils CHF 1'200.-- als übrige für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kosten zu berücksichtigen.