total CHF 6'200.--) zu berücksichtigen ist. Aus dem Gesagten folgt, dass der für die beiden Kinder zu berücksichtigende Ausbildungsabzug gegenüber den Einspracheentscheiden pro 2009 einer Kürzung um CHF 3'600.-- (2009 und 2010), CHF 3'248.-- (2011) und CHF 655.-- (2012) sowie einer Erhöhung um CHF 3'100.-- (2013 und 2014) entspricht.