9.1.2 Auf Aufforderung der Vizepräsidentin der Steuerrekurskommission hin (vgl. Schreiben vom 28.8.2017), hat der Rekurrent mit Schreiben vom 24. September 2017 umfangreiche Zahlungen von seinem Privatkonto Nr. ________ an das obgenannte Privatkonto Nr. ________ mittels Buchungsnachweisen belegt. Hierbei handelt es sich offenbar um regelmässige