14.10 ff.; Merkblatt 12 [MB 12] der Steuerverwaltung des Kantons Bern über die Besteuerung von Familien, einsehbar unter: , Rubriken "Steuern / Ratgeber / Publikationen / Merkblätter / Einkommens- und Vermögenssteuern / ab Steuerjahr 2011 / MB 12", S. 1). Obwohl das Verwaltungsgericht dies (noch) nicht abschliessend geklärt hat (VGE 100 2015 239/240/254/255 vom 21.3.2016, E. 3.4), ist für die Steuerrekurskommission eine hälftige Teilung des Kinderabzugs auch bei volljährigen Kindern (in Ausbildung) sachgerecht, wenn beide Elternteile an den Unterhalt des volljährigen Kindes beitragen