- 16 - 7.2 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die im Jahr 2009 vom Rekurrenten nicht nachgewiesenen (Bar-)Zahlungen von insgesamt CHF 1'100.--, bestehend aus CHF 400.-- "diverse Barspenden" und CHF 700.-- "Jede Rappen zählt / Bundesplatz" (vgl. Steuererklärung pro 2009; Steuerdossier, pag. 49), von der Steuerverwaltung im Steuerjahr 2009 zu Recht nicht berücksichtigt worden sind (vgl. Veranlagungsverfügung pro 2009; Steuerdossier, pag. 100, 103). In den Steuerjahren 2010 bis 2014 hat die Steuerverwaltung die deklarierten Vergabungen kulanterweise zum Abzug zugelassen (CHF 500.-- [2010]; CHF 600.-- [2011];