- 14 - meinnützigen und nicht gewinnorientierten Erwachsenenbildungsinstituts – angestellt gewesen ist (vgl. Lohnausweis 2009; Steuerdossier, pag. 47). Auch weist der Rekurrent in seiner Stellungnahme darauf hin, dass er im Jahr 2009 während Wochen (teilweise) krankgeschrieben und im Jahr 2010 u.a. als Lehrperson mit Teilzeitpensum bei der M.________ GmbH angestellt gewesen sei. Schliesslich führt er noch aus, dass er sowohl im Jahr 2009 als auch im Jahr 2010 (vorübergehend) arbeitslos und deshalb auf Arbeitslosen-Taggelder (2009: 69 Tage; 2010: 86 Tage; Steuerdossier, pag. 52, 133) angewiesen gewesen sei.