Hierbei hat der Rekurrent trotz Aufforderung der Steuerrekurskommission (vgl. Reformatioschreiben vom 10.9.2018) keine näheren Angaben über seine jeweilige Erwerbstätigkeit (Art und Umfang der Tätigkeit sowie an welchen Tagen er jeweils von wann bis wann und wo gearbeitet hat) gemacht. Vielmehr verweist er in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2018 bezüglich dem Steuerjahr 2009 bloss auf die mit der damaligen Steuererklärung pro 2009 bereits eingereichten Dokumente, woraus u.a. hervorgeht, dass er damals bei der Stiftung L.________ – einem ge-