Steuerdossier, pag. 144). Da die von der Steuerverwaltung in den Einspracheentscheiden pro 2009 und 2010 gewährten Fahrkosten von CHF 990.-- (2009: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel) bzw. CHF 2'772.-- (2010: Kosten privates Motorfahrzeug; Arbeitsort K.________; 220 Arbeitstage à 18 km à CHF 0.70/km) nicht seiner Teilzeiterwerbstätigkeit (50 %), sondern einer Vollzeiterwerbstätigkeit (100 %) entspricht, sind diese Fahrkosten um die Hälfte auf CHF 495.-- (2009) bzw. CHF 1'386.-- (2010) zu reduzieren.