5.6 Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Rekurrent gemäss eigenen Aussagen in den Jahren 2009 und 2010 einer reduzierten Erwerbstätigkeit (40-70 %) bzw. zwei Teilzeiterwerbstätigkeiten nachgegangen ist, mit denen er ungefähr ein 50 %-Einkommen erzielt hat und in dieser Zeit auch noch arbeitslos (inkl. Einstelltage) gewesen ist (vgl. Einspracheschreiben pro 2009 vom 18.12.2016, S. 3; Steuerdossier, pag. 110; Einspracheschreiben pro 2010 vom 18.12.2016, S. 3; Steuerdossier, pag.