In den Steuerjahren 2013 und 2014 liegen nur unvollständige (2013) bzw. keine (2014) Unterlagen vor. Hierzu führt der Rekurrent aus, dass die Formulare bzw. Abrechnungen für das Schuljahr 2013/2014 nicht – auch nicht mit Hilfe der Erziehungsdirektion des Kantons Bern – auffindbar gewesen seien (vgl. Schreiben des Rekurrenten vom 27.2.2017, S. 1; Steuerdossier, pag. 201). Im Schuljahr 2014/2015 habe er krankheitsbedingt reduziert gearbeitet, wobei auch diese Unterlagen nicht auffindbar gewesen seien, sofern sie überhaupt erstellt worden seien (vgl. Schreiben des Rekurrenten vom 27.2.2017, S. 2; Steuerdossier, pag.