Bei unstreitig 39 Schulwochen im Jahr (vgl. Stellungnahme des Rekurrenten vom 12.12.2017 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung, S. 3) und dem anerkannten Ansatz von CHF 0.70 pro Kilometer gibt dies Fahrkosten von rund CHF 6'085.20 (222.90 km à 39 Wochen à CHF 0.70/km). Da vom Rekurrenten kein weiterer Wochenplan eingereicht worden ist, geht die Steuerrekurskommission davon aus, dass der Wochenplan in den Jahren 2011 bis 2014 ungefähr gleich ausgesehen hat. Folglich sind in den Jahren 2011 bis 2014 Fahrkosten von jeweils aufgerundet CHF 6'100.-- zu berücksichtigen.