In Berücksichtigung dieser neuen Krankheitskosten müssten die Steuerjahre 2010 und 2012 zu Gunsten des Rekurrenten um CHF 692.-- (2010) bzw. CHF 436.-- (2012) erhöht und die zuvor im Einspracheentscheid 2013 berücksichtigten Krankheitskosten von CHF 1'283.-- (Kanton) bzw. CHF 1'239.-- (Bund) zu Ungunsten des Rekurrenten gestrichen werden. Bezüglich des Kinderabzugs bringt die Steuerverwaltung vor, der Rekurrent habe für seine beiden Kinder nur Anspruch auf zwei halbe Abzüge, die in den Veranlagungen 2009 bis 2014 bereits berücksichtigt worden seien.