D. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit einer einzigen Eingabe vom 13. August 2017, ergänzt mit Schreiben vom 23. August 2017 und 24. September 2017, bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurse und Beschwerden erhoben und beantragt darin für beide Kinder die vollen Kinderabzüge (2009 bis 2014), die vollen zusätzlichen Ausbildungskosten (2009 bis 2014), den Abzug für tiefe Einkommen (2011 bis 2014), den Abzug von selbstgetragenen Krankheitskosten (2009 bis 2014), den Fahrkostenabzug (2011 bis 2014), den Abzug für getätigte Vergabungen (2009) sowie erstmals die Ab-