Die Änderung der Familienbesteuerung sei erst im Jahr 2011 erfolgt, weshalb in den Jahren 2009 und 2010 sämtliche zulässigen Abzüge berücksichtigt worden seien. Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2011 seien die ganzen Kinderabzüge und die halben zusätzlichen Ausbildungskosten in den Veranlagungsverfügungen 2011 bis 2014 berücksichtigt worden. Die Fahrkosten seien aufgrund der nachgereichten Unterlagen in den Jahren 2011 bis 2014 neu berechnet worden und jeweils von CHF 5'241.-- auf CHF 9'828.-- erhöht worden.