6.3 In der Stellungnahme vom 13. September 2017 beziffern die Rekurrenten schliesslich den "Marktmietwert" auf höchstens CHF 19'000.--. Damit würden die neu festgesetzten Eigenmietwerte noch 68 % (Kanton) bzw. 79 % (Bund) des Markwerts ausmachen, was nach dem hiervor Ausgeführten im üblichen und bundesgerichtlich bestätigten Rahmen liegt. Letztlich räumen die Rekurrenten damit ein, dass auch die neu festgesetzten Eigenmietwerte nicht überhöht sind.