ausser Acht. Ausserdem werden Erträge aus Fremdvermietung genau gleich behandelt wie der Eigenmietwert, was bedeutet, dass ein Eigentümer, der sein Objekt zum Eigenmietwert vermietet, gleich hohe Steuern darauf entrichten muss wie bei Selbstnutzung. Anders als die Rekurrenten anzunehmen scheinen (siehe pag. 49), können auch Vermieter Kosten für Fremdkapitalzinsen, Liegenschaftsunterhalt usw. abziehen.