Dass es sich bei dem von den Rekurrenten bewohnten Haus um ein altes Objekt handelt, das nicht mehr in allen Bereichen modernen Wohnansprüchen gerecht werden mag, ändert daran nichts. Diese Nachteile werden zudem durch die spezifischen Vorzüge kompensiert, die ein – auf Stadtgebiet rares – Einfamilienhaus gegenüber einer gewöhnlichen Wohnung aufweist (Privatsphäre, Nebenräume, Umschwung). 6. Die Rekurrenten haben in ihren Eingaben verschiedene Berechnungen vorgebracht, die ein Beibehalten der bisherigen Eigenmietwerte rechtfertigen sollen.