5.3 Diese allgemeinen Ausführungen zur Problematik des "richtigen" Marktwerts sind im vorliegenden Fall jedoch von untergeordneter Bedeutung, wie sich aus folgenden Überlegungen ergibt: Gemäss Aufnahmeprotokoll (pag. 71) handelt es sich bei dem von den Rekurrenten genutzten Objekt um ein Einfamilienhaus mit fünf Zimmern, Küche, Bad, zusätzlichem WC und diversen Nebenräumen (inkl. einer Mansarde). Das ursprünglich frei stehende Haus ist durch einen 1994 erfolgten Anbau (Bastelraum, 22 m2, unbeheizt) an die Garage des Nachbargrundstücks verbunden worden.