Die der aktuellen amtlichen Bewertung zugrunde liegenden statistischen Erhebungen stammen aus den Jahren 1993-1996 (Details siehe: Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften, abrufbar unter: , Rubriken: "Steuern / Ratgeber / Publikationen / Wegleitungen"). Mit sogenannten Mietwertfaktoren wird aus dem Protokollmietwert je ein Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer und für die kantonalen Steuern ermittelt. Die Mietwertfaktoren werden pro Gemeinde bzw. Stadtteil festgelegt und widerspiegeln deren unterschiedliche Mietzinsentwicklung.